Rechtsdokument

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Terminz im Auftrag Ihres Unternehmens gemäß Art. 28 DSGVO.

Überblick

Wenn Sie Terminz als Buchungssoftware nutzen, verarbeitet Terminz personenbezogene Daten Ihrer Kunden in Ihrem Auftrag. In diesem Fall sind Sie der Verantwortliche gemäß Art. 4 Abs. 7 DSGVO, und Terminz handelt als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 4 Abs. 8 DSGVO.

Gemäß Art. 28 DSGVO ist ein schriftlicher Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen Ihnen und Terminz erforderlich, bevor Kundendaten verarbeitet werden. Terminz stellt diesen AVV standardmäßig für alle Kunden bereit.

Vertragsparteien

Auftragsverarbeiter

Bornwerk UG

Bornwerk UG (haftungsbeschränkt)

Bornwerk UG (haftungsbeschränkt), Dortmund, Deutschland

[email protected]

Verantwortlicher

Ihr Unternehmen als Betreiber, das Terminz zur Verarbeitung von Kundendaten bei der Terminbuchung nutzt.

Gegenstand der Verarbeitung

Terminz verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung der Terminbuchungs- und Salonverwaltungsplattform. Die Verarbeitung umfasst folgende Kategorien:

Betroffene Datenkategorien

Name, Kontaktdaten, Terminverlauf, Zahlungsdaten, optional gesundheitsbezogene Notizen

Art der Verarbeitung

Speicherung, Abruf, Änderung, Übermittlung (intern), Löschung

Datenschutzbeauftragter

[email protected]

Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter)

Terminz nutzt die folgenden geprüften Unterauftragsverarbeiter. Alle Anbieter unterliegen einem Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO oder geeigneten Garantien gemäß Kapitel V DSGVO.

AnbieterZweckStandortSchutzmaßnahme
Amazon Web Services (AWS)Hosting, Datenbank, Datenspeicher (S3)Deutschland (eu-central-1)Art. 28 DSGVO AVV
Sentry (Functional Software, Inc.)Fehlertracking und AnwendungsüberwachungUSAStandardvertragsklauseln (SCC)
ResendTransaktions-E-Mails (Buchungsbestätigungen, Benachrichtigungen)USAStandardvertragsklauseln (SCC)

Wesentliche Pflichten von Terminz

Als Auftragsverarbeiter verpflichtet sich Terminz zur Einhaltung folgender Pflichten gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO:

  • Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen
  • Sicherstellung der Vertraulichkeit durch Verpflichtung der mit der Verarbeitung befassten Personen
  • Ergreifen geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO
  • Vorabinformation des Verantwortlichen vor Hinzuziehung oder Wechsel von Unterauftragsverarbeitern
  • Unterstützung bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung, Datenübertragbarkeit)
  • Löschung oder Rückgabe aller personenbezogenen Daten nach Beendigung des Vertrags

Datenschutzkontakt

Bei Fragen zum AVV, zu Datenschutzthemen oder zur Geltendmachung von Betroffenenrechten wenden Sie sich bitte an:

[email protected]

Dieses Dokument dient Informationszwecken. Der verbindliche Auftragsverarbeitungsvertrag wird beim Abschluss eines Vertrags mit Terminz bereitgestellt und unterzeichnet. Rechtliche Fragen richten Sie bitte an [email protected].