Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bornwerk UG

Stand: 16. August 2026

Diese Bedingungen bestehen aus zwei Teilen. Teil A gilt für Endnutzer, die über Terminz einen Termin bei einem Betrieb buchen. Teil B gilt für Geschäftskunden, die Terminz als Software für ihren Betrieb abonnieren. Maßgeblich ist jeweils der Teil, der Ihre Nutzung betrifft.

Teil A — Nutzungsbedingungen für Endnutzer

Teil A gilt für Personen, die über Terminz einen Termin bei einem angebundenen Betrieb buchen. Die Nutzung der Plattform ist für Endnutzer kostenlos.

A.1 Geltungsbereich und Anbieter

Anbieter der Plattform Terminz ist:
Bornwerk UG (haftungsbeschränkt)
Märkische Straße 193
44141 Dortmund
Deutschland
Amtsgericht Dortmund, HRB 38509
[email protected]

A.2 Gegenstand der Leistung

Terminz stellt eine Online-Plattform bereit, über die Nutzer freie Termine bei registrierten Betrieben einsehen und buchen können. Der Funktionsumfang kann sich weiterentwickeln.

Terminz vermittelt ausschließlich die Terminbuchung. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt allein zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Betrieb zustande. Bornwerk ist nicht Partei dieses Vertrags, schuldet die gebuchte Leistung nicht und haftet nicht für deren Erbringung.

A.3 Registrierung und Nutzerkonto

Für die Buchung kann ein Nutzerkonto angelegt werden; eine Buchung als Gast ist ebenfalls möglich. Die Anmeldung über einen Drittanbieter wie Google wird unterstützt. Die angegebenen Daten müssen zutreffend sein, Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.

Das Nutzerkonto besteht gegenüber Bornwerk und nicht gegenüber einem einzelnen Betrieb. Sie können damit Termine bei allen über Terminz erreichbaren Betrieben buchen. Beendet ein Betrieb seinen Vertrag mit Bornwerk, bleibt Ihr Nutzerkonto bestehen.

Terminz führt zu jeder Person ein Profil mit ihren Kontaktdaten. Damit Sie sich bei einem weiteren Betrieb nicht neu anlegen müssen, kann ein angebundener Betrieb Sie darin über Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer finden. Einem Betrieb, bei dem Sie noch nicht Kundin oder Kunde sind, werden E-Mail-Adresse und Telefonnummer dabei nur verkürzt angezeigt. Was ein Betrieb über Sie festhält — Notizen, Ihre Termin- und Besuchshistorie dort, Umsätze und Kundengruppen — bleibt allein bei diesem Betrieb; kein anderer Betrieb sieht es, und keiner sieht, bei welchen Betrieben Sie sonst Termine haben. In Ihrer eigenen Terminübersicht erscheinen nur Betriebe, bei denen Sie tatsächlich einen Termin hatten.

Mit der Erstellung des Nutzerkontos bestätigen Sie diese Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung. Sind Sie damit ganz oder teilweise nicht einverstanden, ist eine Nutzung des Nutzerkontos nicht möglich.

A.4 Zustandekommen des Nutzungsvertrags

Der Nutzungsvertrag über die Plattform kommt mit der Registrierung oder mit der ersten Buchung zustande.

A.5 Buchung von Terminen

Mit dem Absenden einer Buchung gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot gegenüber dem Betrieb ab. Der Betrieb bestätigt oder lehnt den Termin ab; die Leistungspflicht richtet sich nach dem Angebot des Betriebs.

Stornierung, Umbuchung, Ausfallgebühren und Nichterscheinen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Betriebs. Terminz bildet diese Vorgänge technisch ab, ist daran aber nicht als Vertragspartei beteiligt.

A.6 Pflichten der Nutzer

Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen. Untersagt ist insbesondere:

  • die Angabe falscher Daten oder das Buchen im Namen Dritter ohne deren Einwilligung
  • das wiederholte Buchen ohne Wahrnehmung der Termine oder sonstiges störendes Verhalten
  • das automatisierte Auslesen von Daten sowie Eingriffe in die technische Infrastruktur
  • die Nutzung der Plattform für rechtswidrige Zwecke

A.7 Kosten

Die Nutzung der Plattform zur Terminbuchung ist für Endnutzer kostenlos. Für die gebuchte Leistung gelten die Preise des jeweiligen Betriebs.

A.8 Verfügbarkeit

Terminz bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartung, Störungen oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

A.9 Haftung

Bornwerk haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Bornwerk nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für die durch Betriebe erbrachten Leistungen wird keine Haftung übernommen.

A.10 Datenschutz

Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

A.11 Laufzeit und Kündigung

Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Frist gekündigt werden. Der Nutzer kann sein Konto jederzeit löschen. Bornwerk kann das Konto bei Verstößen gegen diese Bedingungen sperren oder kündigen.

A.12 Änderungen dieser Bedingungen

Bornwerk kann Teil A mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus sachlichem Grund erforderlich ist, etwa wegen einer Gesetzesänderung, einer höchstrichterlichen Entscheidung oder einer Änderung des Leistungsangebots. Registrierte Nutzer werden mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform über die Änderung informiert. Die geänderten Bedingungen gelten nur, wenn der Nutzer ihnen zustimmt; Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Stimmt der Nutzer nicht zu, kann jede Seite den Nutzungsvertrag nach A.11 jederzeit und ohne Frist beenden. Änderungen, die den Nutzer ausschließlich begünstigen oder zur Umsetzung zwingender gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind, bedürfen keiner gesonderten Zustimmung.

A.13 Widerrufsrecht

Ein etwaiges Widerrufsrecht für die gebuchte Leistung besteht gegenüber dem jeweiligen Betrieb als Vertragspartner und richtet sich nach dessen Widerrufsbelehrung. Die kostenlose Nutzung der Plattform begründet keine entgeltliche Verpflichtung des Nutzers.

A.14 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt keine Plattform zur Online-Streitbeilegung mehr bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Bornwerk nicht verpflichtet und nicht bereit.

A.15 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Teil B — AGB für Geschäftskunden

Teil B gilt für Betriebe, die Terminz als Software abonnieren. Alle Preise in Teil B verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

B.1 Geltungsbereich und Unternehmereigenschaft

Teil B gilt für die Überlassung der Terminz-Software an Geschäftskunden. Geschäftskunde ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Geschäftskunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

B.2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Bornwerk überlässt dem Geschäftskunden die Terminz-Software für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet (Software as a Service). Eine Installation beim Geschäftskunden erfolgt nicht. Die Software wird auf Servern in der Europäischen Union betrieben.

Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif. Bornwerk entwickelt die Software fortlaufend weiter und kann Funktionen ergänzen oder ersetzen, solange der vertraglich geschuldete Kernnutzen erhalten bleibt.

B.3 Vertragsschluss und Registrierung

Der Vertrag kommt mit Abschluss der Registrierung und deren Bestätigung durch Bornwerk zustande. Vertragspartner ist der bei der Registrierung benannte Rechtsträger. Betreibt der Geschäftskunde mehrere Rechtsträger, kommt je Rechtsträger ein eigener Vertrag zustande. Der Geschäftskunde stellt sicher, dass die angegebenen Unternehmens- und Rechnungsdaten zutreffend und vollständig sind.

B.4 Tarife und Testzeitraum

Es stehen folgende Tarife zur Verfügung:

  • Komplett — 39 € pro Monat oder 390 € pro Jahr. Enthält Online-Terminbuchung, Kundenverwaltung, Team- und Zeiterfassung, Website-Baukasten und Auswertungen.
  • Komplett Kasse — 79 € pro Monat oder 780 € pro Jahr. Zusätzlich Kassenfunktion, TSE, Kartenzahlung, Gutscheine, Trinkgeld und Belege sowie DATEV-Export. Die TSE ist im Preis enthalten; ein gesonderter Aufpreis fällt nicht an. Der Tarif ist nur für Standorte in Deutschland buchbar, da die TSE auf der deutschen Kassensicherungsverordnung beruht.
  • Unternehmen — Preis nach individueller Vereinbarung. Zusätzlich Mehrfachstandorte, standortübergreifende Auswertungen und API-Zugang.

Die Preise gelten je Standort. Betreibt der Geschäftskunde mehrere Standorte unter demselben Rechtsträger, wird jeder weitere Standort zusätzlich abgerechnet. Wird ein Standort während einer laufenden Abrechnungsperiode angelegt, wird das Entgelt dafür anteilig für den verbleibenden Zeitraum berechnet.

Für die Einrichtung und die Übernahme vorhandener Kundendaten wird ein einmaliges Entgelt von 199 € berechnet. Für Verträge, die bis zum 31.12.2026 geschlossen werden, entfällt dieses Entgelt; es wird in der ersten Rechnung ausgewiesen und in voller Höhe gutgeschrieben. Die Zahl der angelegten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat auf das Entgelt keinen Einfluss.

Der Tarif Komplett kann 30 Tage kostenlos getestet werden. Wird der Vertrag nicht vor Ablauf des Testzeitraums gekündigt, geht er in den gewählten kostenpflichtigen Tarif über. Für Komplett Kasse und Unternehmen besteht kein Testzeitraum; sie sind ab dem ersten Tag kostenpflichtig, soweit das gewählte Angebot keinen kostenfreien Zeitraum vorsieht.

Aktionspreise gelten für den Tarif und die Laufzeit, die im jeweiligen Angebot genannt sind. Danach gilt der reguläre Preis des gebuchten Tarifs. Maßgeblich sind die im Bestellvorgang angezeigten Angaben. Mehrere Aktionspreise und Rabattcodes sind nicht miteinander kombinierbar. Der Jahrestarif ist günstiger als zwölf Monatsbeiträge; maßgeblich ist der in B.4 genannte Jahrespreis des gebuchten Tarifs.

B.5 Preise, Umsatzsteuer und Zahlung

Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Das Entgelt für die jeweilige Abrechnungsperiode ist im Voraus fällig und wird über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.

Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

B.6 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er verlängert sich automatisch um die gewählte Abrechnungsperiode von einem Monat oder einem Jahr, sofern er nicht gekündigt wird.

Der Geschäftskunde kann jederzeit über das Kundenportal im Dashboard kündigen. Die Kündigung wird zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam; bereits gezahlte Entgelte für die laufende Periode werden nicht anteilig erstattet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

B.7 Zahlungsverzug

Scheitert der Einzug des Entgelts, wird die Zahlung nach den Regeln des Zahlungsdienstleisters erneut versucht. Bleibt sie endgültig aus, kann Bornwerk den Zugang zur Software nach vorheriger Ankündigung sperren, bis der offene Betrag ausgeglichen ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

B.8 Kartenzahlungen und Zahlungsdienstleister

Für die Annahme von Kartenzahlungen im Betrieb benötigt der Geschäftskunde ein eigenes Konto beim Zahlungsdienstleister Stripe, das im Rahmen der Einrichtung eröffnet wird. Die Zahlungen der Endkunden fließen unmittelbar auf dieses Konto; Bornwerk wird zu keinem Zeitpunkt Inhaber dieser Gelder.

Für das Zahlungskonto gelten zusätzlich die Bedingungen von Stripe. Freischaltung, Identitätsprüfung und Auszahlung liegen allein bei Stripe. Bornwerk hat auf Entscheidungen von Stripe keinen Einfluss.

Rückbelastungen (Chargebacks) und die damit verbundenen Entgelte des Zahlungsdienstleisters aus Kartenzahlungen des Geschäftskunden gehen zu dessen Lasten. Da Bornwerk gegenüber Stripe als Plattform auftritt, kann Stripe solche Beträge sowie einen negativen Saldo des Zahlungskontos bei Bornwerk einziehen; der Geschäftskunde erstattet Bornwerk diese Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Abrechnung in Textform. Die Auseinandersetzung mit dem Endkunden über die Rückbelastung, insbesondere die Vorlage von Nachweisen gegenüber dem Zahlungsdienstleister, obliegt dem Geschäftskunden.

B.9 Entgelt für Kartenzahlungen

Für jede über die Kassenfunktion abgewickelte Kartenzahlung fallen bei Karten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum insgesamt 1,7 % des Transaktionsbetrags zuzüglich 0,10 € an. Davon entfallen 1,4 % zuzüglich 0,10 € auf den Zahlungsdienstleister, der sie unmittelbar vom Zahlungskonto des Geschäftskunden einbehält, und 0,3 % auf Bornwerk als Entgelt für die Bereitstellung der Kassenfunktion. Bei Karten, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ausgegeben wurden, berechnet der Zahlungsdienstleister einen höheren Satz; das Entgelt von Bornwerk bleibt unverändert. Beide Beträge werden unmittelbar bei der Transaktion einbehalten; ein im Angebot ausgewiesener entgeltfreier Zeitraum betrifft allein das Entgelt von Bornwerk. Wird eine Kartenzahlung erstattet, erstattet Bornwerk sein Entgelt anteilig; das Entgelt des Zahlungsdienstleisters wird von diesem nicht zurückerstattet.

B.10 Hardware

Kartenlesegeräte werden nicht von Bornwerk verkauft. Der Geschäftskunde bestellt sie aus dem Terminz-Dashboard heraus unmittelbar bei Stripe; Stripe ist Verkäufer, rechnet gegenüber dem Geschäftskunden ab, liefert und trägt Gewährleistung, Garantie und Rückabwicklung. Es gelten insoweit ausschließlich die Bedingungen von Stripe. Bornwerk ist weder Verkäufer noch Vertreiber der Geräte und schuldet keine Lieferung; die Leistung von Bornwerk beschränkt sich darauf, ein Gerät im Stripe-Konto des Geschäftskunden zu registrieren. Bereits vorhandene eigene Geräte können eingebunden werden, soweit sie technisch unterstützt werden.

B.11 Kassenfunktion, TSE und steuerliche Pflichten

Im Tarif Komplett Kasse stellt Bornwerk eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) als Cloud-Dienst bereit, um die Anforderungen der Kassensicherungsverordnung technisch zu erfüllen.

Die Einhaltung der steuerlichen Pflichten des Betriebs bleibt Sache des Geschäftskunden. Dazu gehören die ordnungsgemäße Kassenführung nach den GoBD, die Meldung des elektronischen Aufzeichnungssystems an das Finanzamt und die Aufbewahrung der Aufzeichnungen. Bornwerk schuldet die technische Bereitstellung, keine steuerliche Beratung.

B.12 Pflichten des Geschäftskunden

Der Geschäftskunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte und für den Umgang mit seinen Endkundendaten verantwortlich. Er verpflichtet sich insbesondere:

  • Leistungen, Preise und Öffnungszeiten zutreffend und aktuell zu halten
  • Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und Mitarbeiterkonten mit angemessenen Rechten zu vergeben
  • keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen und Rechte Dritter zu wahren

Der Geschäftskunde erhebt die Daten seiner Endkunden selbst und stellt sicher, dass dafür eine Rechtsgrundlage besteht und die betroffenen Personen nach Art. 13 DSGVO informiert sind. Ein Übertragen fremder Kundenbestände in die Software findet nicht statt; Endkunden geben ihre Daten über den Registrierungslink oder bei der Buchung selbst ein.

B.13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit Bornwerk personenbezogene Daten der Endkunden im Auftrag des Geschäftskunden verarbeitet, ist der Geschäftskunde Verantwortlicher und Bornwerk Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Maßgeblich ist der Auftragsverarbeitungsvertrag, der als Anlage zu diesen Bedingungen veröffentlicht ist und mit Vertragsschluss Bestandteil des Vertrags wird: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

Für die eigene Datenverarbeitung von Bornwerk gilt die Datenschutzerklärung.

B.14 Verfügbarkeit, Wartung und Support

Bornwerk bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software. Ein bestimmter Verfügbarkeitsgrad wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Der Support erfolgt in deutscher Sprache per E-Mail.

B.15 Nutzungsrechte

Der Geschäftskunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software im eigenen Betrieb. Alle Rechte an der Software, den Marken und den Inhalten der Plattform verbleiben bei Bornwerk. Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder Bearbeitung sind ohne Zustimmung nicht gestattet. An den Inhalten und Daten, die der Geschäftskunde einstellt, stehen ihm die Rechte weiterhin zu; er räumt Bornwerk das zur Vertragserfüllung erforderliche Nutzungsrecht ein. Rechte an den Nutzerkonten der Endnutzer werden dadurch nicht begründet; insoweit gilt B.16.

B.16 Nutzerkonten der Endnutzer

Endnutzer schließen mit Bornwerk einen eigenen Nutzungsvertrag nach Teil A dieser Bedingungen. Das Nutzerkonto besteht unabhängig vom Vertrag des Geschäftskunden und ist nicht Bestandteil der ihm überlassenen Leistung. Bornwerk führt zu jeder Person ein Profil mit ihren Kontaktdaten; der Geschäftskunde kann eine Person darin über E-Mail-Adresse, Namen oder Telefonnummer auffinden und ihr eine Kundenbeziehung zu seinem Betrieb zuordnen, damit sie nicht doppelt angelegt wird. Bei einer Person, die noch nicht sein Kunde ist, werden E-Mail-Adresse und Telefonnummer verkürzt angezeigt. Die Angaben, die der Geschäftskunde über einen Endnutzer erhebt oder ergänzt — insbesondere Notizen, die Termin- und Besuchshistorie in seinem Betrieb, Umsätze und Kundengruppen — verarbeitet Bornwerk ausschließlich in seinem Auftrag nach Art. 28 DSGVO und macht sie anderen Geschäftskunden nicht zugänglich; ebenso wenig ist ersichtlich, bei welchen anderen Betrieben eine Person Termine hat.

B.17 Haftung

Bornwerk haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Bornwerk nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Entgelte. Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Geschäftskunde bleibt verpflichtet, seine Daten regelmäßig über die bereitgestellte Exportfunktion zu sichern.

B.18 Datenexport und Löschung

Der Geschäftskunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die Exportfunktion herunterladen. Nach Vertragsende bleiben die Daten 90 Tage abrufbar und werden anschließend gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Bornwerk erinnert den Geschäftskunden rechtzeitig vor der Löschung per E-Mail daran. Steuerlich relevante Aufzeichnungen unterliegen den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

B.19 Änderungen der Bedingungen und Preise

Bornwerk kann Teil B mit Wirkung für künftige Abrechnungsperioden ändern, wenn dies aus sachlichem Grund erforderlich ist, etwa wegen einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung, geänderter Vorgaben eingesetzter Dienstleister oder einer Änderung des Leistungsumfangs. Preisänderungen sind zulässig, soweit sie gestiegene Kosten der Leistungserbringung angemessen abbilden. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt; die Mitteilung benennt den Anlass und weist gesondert auf das Widerspruchsrecht und auf die Bedeutung des Schweigens hin. Widerspricht der Geschäftskunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite den Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.

B.20 Kein Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen steht nur Verbrauchern zu (§ 312g BGB); Geschäftskunden handeln als Unternehmer nach § 14 BGB.

B.21 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dortmund, sofern der Geschäftskunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Kontakt

Bei Fragen zu diesen Bedingungen erreichen Sie uns unter [email protected].