Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 23. Juli 2026
Diese Bedingungen bestehen aus zwei Teilen. Teil A gilt für Endnutzer, die über Terminz einen Termin bei einem Betrieb buchen. Teil B gilt für Geschäftskunden, die Terminz als Software für ihren Betrieb abonnieren. Maßgeblich ist jeweils der Teil, der Ihre Nutzung betrifft.
Teil A — Nutzungsbedingungen für Endnutzer
Teil A gilt für Personen, die über Terminz einen Termin bei einem angebundenen Betrieb buchen. Die Nutzung der Plattform ist für Endnutzer kostenlos.
A.1 Geltungsbereich und Anbieter
Anbieter der Plattform Terminz ist:
Bornwerk UG (haftungsbeschränkt)
Märkische Straße 193
44141 Dortmund
Deutschland
Amtsgericht Dortmund, HRB 38509
[email protected]
A.2 Gegenstand der Leistung
Terminz stellt eine Online-Plattform bereit, über die Nutzer freie Termine bei registrierten Betrieben einsehen und buchen können. Der Funktionsumfang kann sich weiterentwickeln.
Terminz vermittelt ausschließlich die Terminbuchung. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt allein zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Betrieb zustande. Bornwerk ist nicht Partei dieses Vertrags, schuldet die gebuchte Leistung nicht und haftet nicht für deren Erbringung.
A.3 Registrierung und Nutzerkonto
Für die Buchung kann ein Nutzerkonto angelegt werden; eine Buchung als Gast ist ebenfalls möglich. Die Anmeldung über einen Drittanbieter wie Google wird unterstützt. Die angegebenen Daten müssen zutreffend sein, Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
A.4 Zustandekommen des Nutzungsvertrags
Der Nutzungsvertrag über die Plattform kommt mit der Registrierung oder mit der ersten Buchung zustande.
A.5 Buchung von Terminen
Mit dem Absenden einer Buchung gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot gegenüber dem Betrieb ab. Der Betrieb bestätigt oder lehnt den Termin ab; die Leistungspflicht richtet sich nach dem Angebot des Betriebs.
Stornierung, Umbuchung, Ausfallgebühren und Nichterscheinen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Betriebs. Terminz bildet diese Vorgänge technisch ab, ist daran aber nicht als Vertragspartei beteiligt.
A.6 Pflichten der Nutzer
Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen. Untersagt ist insbesondere:
- die Angabe falscher Daten oder das Buchen im Namen Dritter ohne deren Einwilligung
- das wiederholte Buchen ohne Wahrnehmung der Termine oder sonstiges störendes Verhalten
- das automatisierte Auslesen von Daten sowie Eingriffe in die technische Infrastruktur
- die Nutzung der Plattform für rechtswidrige Zwecke
A.7 Kosten
Die Nutzung der Plattform zur Terminbuchung ist für Endnutzer kostenlos. Für die gebuchte Leistung gelten die Preise des jeweiligen Betriebs.
A.8 Verfügbarkeit
Terminz bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartung, Störungen oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
A.9 Haftung
Bornwerk haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Bornwerk nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für die durch Betriebe erbrachten Leistungen wird keine Haftung übernommen.
A.10 Datenschutz
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
A.11 Laufzeit und Kündigung
Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Frist gekündigt werden. Der Nutzer kann sein Konto jederzeit löschen. Bornwerk kann das Konto bei Verstößen gegen diese Bedingungen sperren oder kündigen.
A.12 Änderungen dieser Bedingungen
Bornwerk kann Teil A mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus sachlichem Grund erforderlich ist. Registrierte Nutzer werden über wesentliche Änderungen mindestens sechs Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform informiert. Widerspricht der Nutzer nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; auf dieses Widerspruchsrecht und auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
A.13 Widerrufsrecht
Ein etwaiges Widerrufsrecht für die gebuchte Leistung besteht gegenüber dem jeweiligen Betrieb als Vertragspartner und richtet sich nach dessen Widerrufsbelehrung. Die kostenlose Nutzung der Plattform begründet keine entgeltliche Verpflichtung des Nutzers.
A.14 Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt keine Plattform zur Online-Streitbeilegung mehr bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Bornwerk nicht verpflichtet und nicht bereit.
A.15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Teil B — AGB für Geschäftskunden
Teil B gilt für Betriebe, die Terminz als Software abonnieren. Alle Preise in Teil B verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
B.1 Geltungsbereich und Unternehmereigenschaft
Teil B gilt für die Überlassung der Terminz-Software an Geschäftskunden. Geschäftskunde ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Geschäftskunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
B.2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Bornwerk überlässt dem Geschäftskunden die Terminz-Software für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet (Software as a Service). Eine Installation beim Geschäftskunden erfolgt nicht. Die Software wird auf Servern in der Europäischen Union betrieben.
Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif. Bornwerk entwickelt die Software fortlaufend weiter und kann Funktionen ergänzen oder ersetzen, solange der vertraglich geschuldete Kernnutzen erhalten bleibt.
B.3 Vertragsschluss und Registrierung
Der Vertrag kommt mit Abschluss der Registrierung und deren Bestätigung durch Bornwerk zustande. Vertragspartner ist der bei der Registrierung benannte Rechtsträger. Betreibt der Geschäftskunde mehrere Rechtsträger, kommt je Rechtsträger ein eigener Vertrag zustande. Der Geschäftskunde stellt sicher, dass die angegebenen Unternehmens- und Rechnungsdaten zutreffend und vollständig sind.
B.4 Tarife und Testzeitraum
Es stehen folgende Tarife zur Verfügung:
- Komplett — 39 € pro Monat oder 390 € pro Jahr. Enthält Online-Terminbuchung, Kundenverwaltung, Team- und Zeiterfassung, Website-Baukasten und Auswertungen.
- Komplett Kasse — 39 € pro Monat oder 390 € pro Jahr. Zusätzlich Kassenfunktion, TSE, Kartenzahlung, Gutscheine, Trinkgeld und Belege sowie DATEV-Export.
- Unternehmen — Preis nach individueller Vereinbarung. Zusätzlich Mehrfachstandorte, standortübergreifende Auswertungen und API-Zugang.
Der Tarif Komplett kann 30 Tage kostenlos getestet werden. Wird der Vertrag nicht vor Ablauf des Testzeitraums gekündigt, geht er in den gewählten kostenpflichtigen Tarif über. Für Komplett Kasse und Unternehmen besteht kein Testzeitraum; sie sind ab dem ersten Tag kostenpflichtig.
Aktionspreise gelten für den Tarif und die Laufzeit, die im jeweiligen Angebot genannt sind — je nach Aktion sechs oder zwölf Abrechnungsmonate. Danach gilt der reguläre Preis des gebuchten Tarifs. Maßgeblich sind die im Bestellvorgang angezeigten Angaben. Mehrere Aktionspreise und Rabattcodes sind nicht miteinander kombinierbar. Der Jahrestarif entspricht zehn Monatsbeiträgen.
B.5 Preise, Umsatzsteuer und Zahlung
Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Das Entgelt für die jeweilige Abrechnungsperiode ist im Voraus fällig und wird über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
B.6 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er verlängert sich automatisch um die gewählte Abrechnungsperiode von einem Monat oder einem Jahr, sofern er nicht gekündigt wird.
Der Geschäftskunde kann jederzeit über das Kundenportal im Dashboard kündigen. Die Kündigung wird zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam; bereits gezahlte Entgelte für die laufende Periode werden nicht anteilig erstattet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
B.7 Zahlungsverzug
Scheitert der Einzug des Entgelts, wird die Zahlung nach den Regeln des Zahlungsdienstleisters erneut versucht. Bleibt sie endgültig aus, kann Bornwerk den Zugang zur Software nach vorheriger Ankündigung sperren, bis der offene Betrag ausgeglichen ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
B.8 Kartenzahlungen und Zahlungsdienstleister
Für die Annahme von Kartenzahlungen im Betrieb benötigt der Geschäftskunde ein eigenes Konto beim Zahlungsdienstleister Stripe, das im Rahmen der Einrichtung eröffnet wird. Die Zahlungen der Endkunden fließen unmittelbar auf dieses Konto; Bornwerk wird zu keinem Zeitpunkt Inhaber dieser Gelder.
Für das Zahlungskonto gelten zusätzlich die Bedingungen von Stripe. Freischaltung, Identitätsprüfung und Auszahlung liegen allein bei Stripe. Bornwerk hat auf Entscheidungen von Stripe keinen Einfluss.
B.9 Entgelt für Kartenzahlungen
Für jede über die Kassenfunktion abgewickelte Kartenzahlung fällt ein Entgelt von 1,7 % des Transaktionsbetrags zuzüglich 0,10 € an. Darin enthalten sind die Kosten des Zahlungsdienstleisters sowie das Entgelt von Bornwerk für die Bereitstellung der Kassenfunktion. Das Entgelt wird unmittelbar bei der Transaktion einbehalten; ein im Angebot ausgewiesener entgeltfreier Zeitraum bleibt unberührt.
B.10 Hardware
Kartenlesegeräte und Zubehör können über Terminz bezogen werden. Der BBPOS WisePad 3 kostet 59 € und ist im Tarif Komplett Kasse ohne Aufpreis enthalten; der Stripe Reader S700 kostet 259 €. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer und Versandkosten.
Geräte können alternativ gemietet werden; die Miete wird als wiederkehrende Position über das Abonnement abgerechnet. Gekaufte Geräte gehen mit vollständiger Zahlung in das Eigentum des Geschäftskunden über. Gemietete Geräte bleiben Eigentum von Bornwerk und sind nach Vertragsende zurückzugeben. Bereits vorhandene eigene Geräte können eingebunden werden, soweit sie technisch unterstützt werden.
B.11 Kassenfunktion, TSE und steuerliche Pflichten
Im Tarif Komplett Kasse stellt Bornwerk eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) als Cloud-Dienst bereit, um die Anforderungen der Kassensicherungsverordnung technisch zu erfüllen.
Die Einhaltung der steuerlichen Pflichten des Betriebs bleibt Sache des Geschäftskunden. Dazu gehören die ordnungsgemäße Kassenführung nach den GoBD, die Meldung des elektronischen Aufzeichnungssystems an das Finanzamt und die Aufbewahrung der Aufzeichnungen. Bornwerk schuldet die technische Bereitstellung, keine steuerliche Beratung.
B.12 Pflichten des Geschäftskunden
Der Geschäftskunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte und für den Umgang mit seinen Endkundendaten verantwortlich. Er verpflichtet sich insbesondere:
- Leistungen, Preise und Öffnungszeiten zutreffend und aktuell zu halten
- Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und Mitarbeiterkonten mit angemessenen Rechten zu vergeben
- keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen und Rechte Dritter zu wahren
B.13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit Bornwerk personenbezogene Daten der Endkunden im Auftrag des Geschäftskunden verarbeitet, ist der Geschäftskunde Verantwortlicher und Bornwerk Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung wird mit Vertragsschluss geschlossen und ist Bestandteil dieses Vertrags. Für die eigene Datenverarbeitung von Bornwerk gilt die Datenschutzerklärung.
B.14 Verfügbarkeit, Wartung und Support
Bornwerk bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software. Ein bestimmter Verfügbarkeitsgrad wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Der Support erfolgt in deutscher Sprache per E-Mail.
B.15 Nutzungsrechte
Der Geschäftskunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software im eigenen Betrieb. Alle Rechte an der Software, den Marken und den Inhalten der Plattform verbleiben bei Bornwerk. Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder Bearbeitung sind ohne Zustimmung nicht gestattet. Die vom Geschäftskunden eingestellten Inhalte und seine Daten bleiben sein Eigentum; er räumt Bornwerk das zur Vertragserfüllung erforderliche Nutzungsrecht ein.
B.16 Haftung
Bornwerk haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Bornwerk nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Entgelte. Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Geschäftskunde bleibt verpflichtet, seine Daten regelmäßig über die bereitgestellte Exportfunktion zu sichern.
B.17 Datenexport und Löschung
Der Geschäftskunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die Exportfunktion herunterladen. Nach Vertragsende bleiben die Daten 90 Tage abrufbar und werden anschließend gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Bornwerk erinnert den Geschäftskunden rechtzeitig vor der Löschung per E-Mail daran. Steuerlich relevante Aufzeichnungen unterliegen den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
B.18 Änderungen der Bedingungen und Preise
Bornwerk kann Teil B und die Preise mit Wirkung für künftige Abrechnungsperioden ändern. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Geschäftskunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen; auf dieses Recht wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.
B.19 Kein Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen steht nur Verbrauchern zu (§ 312g BGB); Geschäftskunden handeln als Unternehmer nach § 14 BGB.
B.20 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dortmund, sofern der Geschäftskunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Kontakt
Bei Fragen zu diesen Bedingungen erreichen Sie uns unter [email protected].