Jede Online-Buchung ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Ihr Buchungssystem muss also der DSGVO entsprechen, sonst haften Sie als Betreiber. Terminz wurde von Grund auf für das deutsche Datenschutzrecht entwickelt.
Die DSGVO teilt die Rollen klar auf. Wer sie verwechselt, unterschreibt am Ende den falschen Vertrag.
VerantwortlicherArt. 4 Nr. 7 DSGVO
Das sind Sie. Sie entscheiden, welche Kundendaten Sie erheben und wozu. Auskunft, Löschung und Information Ihrer Kunden liegen bei Ihnen.
AuftragsverarbeiterArt. 28 DSGVO
Das sind wir. Terminz verarbeitet die Daten ausschließlich nach Ihrer Weisung und nutzt sie nicht für eigene Zwecke.
Deshalb braucht es zwischen Ihnen und uns einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Er ist Teil der Nutzungsbedingungen und mit Vertragsschluss wirksam, Sie müssen ihn nicht gesondert anfordern.
AuftragsverarbeitungsvertragTerminz verschickt vier Arten von Nachrichten an Ihre Kunden. Jede hat ihre eigene Rechtsgrundlage und ihren eigenen Schalter.
Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten in der EU. Sobald Sie Kundendaten für Termine speichern, und sei es nur Name und Telefonnummer, tragen Sie die rechtliche Verantwortung. Dies gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.
Ja. Name, Kontaktdaten und Terminverlauf sind personenbezogene Daten. Wenn Sie darüber hinaus Gesundheitsdaten erfassen (z. B. im Zusammenhang mit Schönheits- oder Wellnessbehandlungen), fallen diese unter die besonderen Kategorien gemäß Art. 9 DSGVO und unterliegen strengeren Vorschriften.
Ja. Sobald Sie eine Buchungssoftware nutzen, die Ihre Kundendaten verarbeitet, müssen Sie gemäß Art. 28 DSGVO eine Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA) mit dem Anbieter abschließen. Terminz stellt standardmäßig eine DPA zur Verfügung. Ohne eine DPA ist die Nutzung rechtlich nicht zulässig.
Seit dem „Schrems II“-Urteil des EuGH ist eine Übermittlung in die USA nur mit tragfähiger Grundlage zulässig. Bei Terminz laufen Anwendung, Datenbank und Objektspeicher in Deutschland. Zahlungsabwicklung, E-Mail-Versand und Kartendarstellung greifen auf Anbieter zurück, die auch in den USA verarbeiten; das geschieht auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework bzw. der Standardvertragsklauseln und ist im AVV je Anbieter offengelegt.
Ihre Kunden haben unter anderem das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17) und Datenübertragbarkeit (Art. 20). Terminz ermöglicht im Rahmen der Plattform einen vollständigen Datenexport sowie die sichere Löschung.
Ja. Nach dem Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO) dürfen Daten nur so lange gespeichert werden, wie dies erforderlich ist. Bei Friseurdienstleistungen sind dies in der Regel einige Jahre, steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten können jedoch eine längere Speicherdauer erfordern. Terminz bietet Löschroutinen an, die dabei helfen.
Diese Seite ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall fragen Sie bitte Ihre Rechtsanwältin oder Ihren Datenschutzbeauftragten.
Sie müssen kein Datenschutzexperte sein. Terminz kümmert sich um die technischen Anforderungen, Sie konzentrieren sich auf Ihren Salon.