Zurück zu den Ratgebern
Betrieb

Mindestlohn 13,90 €: Was der Stuhl jetzt pro Stunde bringen muss

Der Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro und 2027 auf 14,60 Euro. Was das für die Kalkulation im Salon heißt — und welche Stellschrauben überhaupt noch da sind.

Terminz Team
27. Juli 2026
7 Min. Lesezeit

Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro, 2027 folgt der Schritt auf 14,60 Euro. Die Minijob-Grenze zieht auf 603 Euro nach.

Für Betriebe, in denen Personal 55 bis 60 Prozent der Gesamtkosten ausmacht, ist das keine Randnotiz. Branchenkalkulationen rechnen mit einstelligen Gewinnmargen. Bei dieser Marge entscheidet ein Kostenblock, der über die Hälfte ausmacht, ziemlich schnell über das Ergebnis.

Vorweg, damit die Erwartung stimmt: Diesen Kostendruck löst keine Software. Was hier steht, ist eine Rechnung und eine Liste dessen, was überhaupt noch verstellbar ist.

Die Zahl, die zählt, ist nicht der Stundenlohn

13,90 Euro sind der Bruttolohn. Was ein Arbeitsplatz kostet, liegt deutlich darüber: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Feiertage, Fortbildung. Als Faustzahl liegen die Personalkosten rund 20 bis 25 Prozent über dem Bruttolohn.

Dazu kommt die unproduktive Zeit. Kein Mitarbeiter steht acht Stunden am Stuhl. Aufräumen, Farben anrühren, Telefon, Warenannahme, Beratung ohne Abschluss — das ist bezahlte Zeit ohne Umsatz.

Rechne deshalb nicht mit dem Stundenlohn, sondern mit dem Umsatz je produktiver Stunde, den ein Arbeitsplatz erreichen muss, damit er sich trägt. Wer das einmal für seinen Betrieb ausrechnet, sieht meist zwei Dinge gleichzeitig: dass die Preise knapp kalkuliert sind, und dass die Auslastung die größere Baustelle ist.

Warum Preiserhöhung allein nicht reicht

Die Preise sind seit 2020 bereits deutlich gestiegen — bei Damenleistungen um etwa 28, bei Herren und Kindern um rund 31 Prozent. Der Umsatz der Branche wuchs 2025 um 2,2 Prozent, die Preise um 3,6. Real ist das ein Rückgang: Es kommen weniger Leute, sie zahlen mehr.

Parallel färbt ein wachsender Teil der Kundinnen zu Hause. Jede weitere Erhöhung schiebt einen Teil der Kundschaft in diese Richtung.

Das heißt nicht, dass Preise nicht steigen dürfen. Es heißt, dass die Erhöhung allein die Lücke nicht schließt.

Wo tatsächlich Spielraum ist

Drei Stellschrauben, die nichts mit dem Lohnniveau zu tun haben:

Auslastung statt Öffnungszeit. Ein leerer Stuhl am Dienstagvormittag kostet dasselbe wie ein besetzter. Wer weiß, welche Stunden regelmäßig leer bleiben, kann Personalplanung und Angebot darauf legen, statt die Woche gleichmäßig durchzubesetzen.

Ausfälle. Jeder nicht wahrgenommene Termin ist bezahlte Zeit ohne Gegenwert — bei 13,90 Euro Mindestlohn teurer als vorher. Erinnerungen und ein einfacher Absageweg holen einen Teil davon zurück, weil aus dem stillen No-Show eine rechtzeitige Absage wird, die sich neu vergeben lässt.

Wiederkehr. Einen bestehenden Kunden zurückzuholen kostet nichts außer der Erinnerung. Einen neuen zu gewinnen kostet Werbung oder Provision.

Was die Zeiterfassung damit zu tun hat

Seit Ende 2025 stehen Friseur-, Barbershop-, Kosmetik- und Nagelbetriebe im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz — mit Aufzeichnungspflicht für die Arbeitszeit und unangekündigten Kontrollen.

Der Nebeneffekt ist nützlich: Wer Kommen und Gehen sauber erfasst, sieht zum ersten Mal belastbar, wie viele bezahlte Stunden im Monat tatsächlich anfallen und wie sie sich auf die Wochentage verteilen. Ohne diese Zahl ist jede Aussage über Personalkosten je produktiver Stunde geschätzt.

In Terminz ist die Zeiterfassung in beiden Tarifen enthalten, mit Monatsbericht je Mitarbeiter und Freigabe durch die Leitung. Löhne rechnet sie nicht ab und ein Lohnbüro ersetzt sie nicht — sie liefert die Stundenbasis.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026? 13,90 Euro brutto je Stunde. Zum Jahr 2027 steigt er auf 14,60 Euro.

Wo liegt die Minijob-Grenze 2026? Bei 603 Euro im Monat. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm.

Was kostet ein Mitarbeiter tatsächlich pro Stunde? Über dem Bruttolohn, üblicherweise 20 bis 25 Prozent mehr durch Arbeitgeberanteile, Urlaub, Krankheit und Feiertage. Bezogen auf die produktive Stunde liegt der Wert nochmals höher.

Muss ich für Minijobber die Arbeitszeit aufzeichnen? Ja. Für geringfügig Beschäftigte gilt die Aufzeichnungspflicht bereits, und die Kontrolldichte nimmt zu.

Hilft eine Software gegen steigende Personalkosten? Nicht direkt. Eine Software macht Auslastung und Terminausfälle sichtbar und liefert die Stundenbasis — den Lohn selbst senkt sie nicht.


Was 2026 bei der Arbeitszeit konkret verlangt wird, steht im Beitrag zur Arbeitszeiterfassung im Salon. Wie sich Terminausfälle senken lassen, behandelt No-Shows reduzieren, die rechtliche Seite das Ausfallhonorar.

Themen
mindestlohnkalkulationpersonalkostenfriseurminijob

Produkt-Updates per E-Mail

Neue Funktionen und Praxistipps zu Buchung und Kasse — etwa einmal im Monat, kein Spam.

Weitere Artikel

Bereit, deine Terminbuchung zu optimieren?

Entdecke, wie Terminz dein Geschäft verändern kann.

Demo anfordern