TPO-Verbot: Als das Gel im Schrank zu Sondermüll wurde
Seit dem 1. September 2025 sind UV-Nagelgele mit TPO verboten — ohne Abverkaufsfrist. Was mit den Restbeständen passiert und woran Sie betroffene Produkte erkennen.
TPO-Verbot: Als das Gel im Schrank zu Sondermüll wurde
Am 1. September 2025 wurde Trimethylbenzoyldiphenylphosphinoxid — kurz TPO — in kosmetischen Mitteln verboten. TPO ist ein Photoinitiator: der Stoff, der dafür sorgt, dass UV-Gel unter der Lampe aushärtet. Er steckte in einem großen Teil der gängigen Produkte.
Das Verbot kam ohne Abverkaufsfrist. Kein Übergangsjahr, kein Aufbrauchen der Restbestände. Von einem Tag auf den anderen durfte das Gel im Schrank weder verkauft noch angewendet werden — und es gehört seither nicht in den Restmüll, sondern in die Sondermüllentsorgung.
Für ein Nagelstudio mit gut sortiertem Lager war das ein vierstelliger Verlust an einem Wochenende.
Warum ohne Übergangsfrist
TPO wurde als CMR-Stoff der Kategorie 1B eingestuft. Die Abkürzung steht für krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend; Kategorie 1B bedeutet, dass die Einstufung auf Tierversuchsdaten beruht.
Für CMR-Stoffe dieser Kategorien sieht die europäische Kosmetikverordnung ein grundsätzliches Verwendungsverbot vor, und in diesem Fall wurde es ohne Auslauffrist umgesetzt. Das ist der Grund, warum die Branche keine Vorwarnzeit hatte, die diesen Namen verdient.
Woran Sie betroffene Produkte erkennen
Schauen Sie auf die INCI-Liste. Gesucht wird:
- Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide
- TPO
- CAS-Nummer 75980-60-8
Betroffen sind vor allem UV-Aufbaugele, Basisgele und ein Teil der farbigen Gele. Klassischer Nagellack ohne UV-Härtung enthält den Stoff in der Regel nicht.
Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie beim Hersteller nach einer schriftlichen Bestätigung zur Rezeptur. Die meisten haben umformuliert und geben darüber Auskunft.
Was mit den Restbeständen zu tun ist
Nicht verkaufen, nicht anwenden, nicht privat weitergeben. Die Produkte sind über die gewerbliche Sondermüllentsorgung zu entsorgen; welche Stelle dafür zuständig ist, sagt Ihnen die Abfallberatung Ihrer Kommune.
Heben Sie den Entsorgungsnachweis auf. Er ist der Beleg dafür, dass die Ware das Studio geordnet verlassen hat.
Warum das in einem Software-Blog steht
Weil es zu dem Muster gehört, das Nagelstudios seit zwei Jahren trifft. Nageldesign ist kein geschützter Beruf, die Preise stehen unter Dauerdruck, der Zoll kontrolliert die Branche verstärkt — und dann verschwindet über Nacht ein Grundmaterial aus dem Sortiment.
Terminz hat dazu keine Funktion und behauptet auch nichts anderes. Was ein Buchungssystem an dieser Stelle leisten kann, ist bescheiden: Wer weiß, welche Leistungen wie oft gebucht werden, sieht wenigstens schnell, welcher Teil des Angebots von einer Materialumstellung betroffen ist.
Häufige Fragen
Seit wann ist TPO verboten? Seit dem 1. September 2025, ohne Abverkaufsfrist.
Darf ich Restbestände noch aufbrauchen? Nein. Es gibt keine Übergangsregelung — weder für den Verkauf noch für die Anwendung.
Woran erkenne ich TPO im Produkt? An der INCI-Bezeichnung Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide oder der CAS-Nummer 75980-60-8.
Wie entsorge ich betroffene Gele? Über die gewerbliche Sondermüllentsorgung, nicht über den Restmüll. Den Nachweis aufbewahren.
Sind alle UV-Gele betroffen? Nein, nur solche mit TPO als Photoinitiator. Umformulierte Produkte sind weiterhin zulässig.
Wie Nagelstudios Termine, Kasse und Buchhaltung zusammenbringen, steht im Beitrag Buchhaltungssoftware fürs Nageldesign. Praktische Tipps zur Terminbuchung finden Sie unter Nagelstudio Terminbuchung.