Kasse beim Finanzamt melden: die Frist, die fast alle verpasst haben
Jede elektronische Kasse muss über Mein ELSTER gemeldet werden. Die Frist für Altgeräte lief im Juli 2025 ab. Was zu melden ist, was fehlt und wie Sie es nachholen.
Kasse beim Finanzamt melden: die Frist, die fast alle verpasst haben
Die TSE kennt inzwischen jeder Saloninhaber. Sie steckt in der Kasse, sie signiert die Bons, das Thema ist durch.
Was deutlich weniger Leute kennen: Die Kasse selbst muss dem Finanzamt gemeldet werden. Nicht die Umsätze — das Gerät. Wann es angeschafft wurde, welche TSE darin arbeitet, in welcher Betriebsstätte es steht. Diese Pflicht steht in § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung, und die Frist für alle Kassen, die vor Juli 2025 im Einsatz waren, ist am 31. Juli 2025 abgelaufen.
Das ist inzwischen ein Jahr her. Wenn Sie beim Lesen kurz stutzen: Sie sind damit in guter Gesellschaft. Die Regelung ging in der allgemeinen TSE-Diskussion unter, und viele Betriebe haben nie eine Aufforderung bekommen, weil das Finanzamt keine verschickt.
Was gemeldet werden muss
Pro Betriebsstätte und pro Gerät verlangt das Finanzamt im Kern:
- Art des elektronischen Aufzeichnungssystems
- Hersteller und Seriennummer des Systems
- Datum der Anschaffung
- Angaben zur eingesetzten TSE
- Anschrift der Betriebsstätte, in der das Gerät genutzt wird
Auch die Außerbetriebnahme ist meldepflichtig. Wer eine alte Kasse ausmustert und eine neue anschafft, meldet zweimal: das alte Gerät ab, das neue an.
Wer betroffen ist
Alle, die eine elektronische Kasse einsetzen. Ohne Umsatzgrenze, ohne Branchenausnahme.
Drei Gruppen übersehen das besonders oft:
Kleinunternehmer. Die Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG hat mit der Kassenmeldepflicht nichts zu tun. Wer unter der Grenze bleibt und trotzdem eine elektronische Kasse nutzt, meldet sie.
Betriebe mit gemieteten oder geleasten Systemen. Die Pflicht liegt beim Nutzer, nicht beim Vermieter. Dass das Gerät jemand anderem gehört, ändert nichts.
Salons mit Tablet-Kasse. Ein iPad mit Kassensoftware ist ein elektronisches Aufzeichnungssystem. Dass es nicht nach Registrierkasse aussieht, ist kein Kriterium.
Nur über Mein ELSTER
Die Meldung läuft ausschließlich elektronisch über Mein ELSTER. Ein Brief ans Finanzamt, ein Anruf, eine Mail an den Sachbearbeiter — alles unwirksam. Wer auf Papier gemeldet hat, hat nicht gemeldet.
Sie brauchen dafür ein ELSTER-Benutzerkonto mit Zertifikatsdatei. Wenn Ihr Steuerberater Ihre Steuererklärungen einreicht, heißt das nicht automatisch, dass die Kassenmeldung mit erledigt ist. Fragen Sie nach, statt es anzunehmen — das ist der häufigste Weg, wie die Meldung zwischen zwei Zuständigen verschwindet.
Was bei einer fehlenden Meldung droht
Bis zu 25.000 Euro Bußgeld nach § 379 der Abgabenordnung.
Realistischer als das Maximum ist die zweite Folge: Eine fehlende Kassenmeldung ist ein Einstiegspunkt. Wer bei einer Kassennachschau auffällt, bekommt selten nur diesen einen Punkt aufgeschrieben. Der Prüfer schaut dann auch auf die Kassenführung, die Belegausgabe und den Datenexport.
Wie Sie es nachholen
Die Frist ist verstrichen, aber eine verspätete Meldung ist besser als keine.
- Sammeln Sie die Gerätedaten: Was steht im Salon, seit wann, mit welcher Seriennummer, welche TSE.
- Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, wer meldet. Schriftlich, damit es nicht wieder untergeht.
- Melden Sie über Mein ELSTER — pro Betriebsstätte alle Geräte.
- Legen Sie die Übermittlungsbestätigung zu den Kassenunterlagen. Bei einer Nachschau ist das der Nachweis.
Was Terminz dabei tut — und was nicht
Ehrlich gesagt weniger, als wir gern hätten.
Terminz betreibt für den Tarif Komplett Kasse eine zertifizierte Cloud-TSE von fiskaly. Die Angaben, die Sie für die Meldung brauchen, liegen damit vor. Es gibt aber aktuell keine Seite im Dashboard, auf der Sie Ihre TSE-Daten selbst ablesen können, und Terminz erzeugt oder übermittelt die ELSTER-Meldung nicht. Wenn Sie die Angaben brauchen, fragen Sie beim Support an.
Wir schreiben das so deutlich, weil es die Sorte Detail ist, die man in einem Verkaufstext gern weglässt und die dann drei Tage vor der Nachschau fehlt.
Kein Anbieter im deutschen Markt füllt diese Meldung für Sie aus. Wer etwas anderes verspricht, meint vermutlich die TSE selbst und nicht die Meldung.
Häufige Fragen
Ich habe meine Kasse nie gemeldet. Was mache ich jetzt? Nachmelden über Mein ELSTER. Die Frist für Altgeräte lief am 31. Juli 2025 ab, eine verspätete Meldung ist trotzdem sinnvoll — sie beendet den laufenden Verstoß.
Gilt die Meldepflicht auch für Kleinunternehmer? Ja. Die Umsatzsteuerbefreiung spielt dabei keine Rolle.
Muss ich eine gemietete Kasse melden? Ja. Die Pflicht trifft den Betrieb, der das System nutzt, nicht den Eigentümer.
Kann ich die Meldung per Brief schicken? Nein. Die Übermittlung ist ausschließlich elektronisch über Mein ELSTER vorgesehen. Eine Papiermeldung erfüllt die Pflicht nicht.
Erledigt mein Steuerberater das automatisch mit? Nicht zwangsläufig. Die Kassenmeldung ist eine eigene Übermittlung und nicht Teil der Steuererklärung. Klären Sie ausdrücklich, wer sie macht.
Kann Terminz die Meldung für mich abgeben? Nein. Terminz stellt die TSE bereit, übermittelt aber keine Kassenmeldung an das Finanzamt.
Was passiert, wenn ich die Kasse wechsle? Beide Vorgänge sind meldepflichtig: die Außerbetriebnahme des alten Systems und die Anschaffung des neuen, jeweils innerhalb eines Monats.
Was die Kasse selbst technisch erfüllen muss, steht unter TSE-Pflicht für Friseure. Welche Systeme die Anforderungen mitbringen und was sie kosten, zeigt der Beitrag zum Kassensystem für Friseure. Die zweite Kontrollbehörde, die 2026 im Salon auftaucht, behandelt der Beitrag zur Arbeitszeiterfassung.