Alle neuen Pflichten für Friseur- und Kosmetikbetriebe 2025/2026
Kassenmeldung, Arbeitszeiterfassung, NiSV, E-Rechnung, TPO-Verbot, Mindestlohn: Sechs Vorgaben treffen denselben kleinen Betrieb. Fristen, Bußgelder und was zu tun ist.
Alle neuen Pflichten für Friseur- und Kosmetikbetriebe 2025/2026
Innerhalb von rund zwei Jahren sind sechs Vorgaben in Kraft getreten oder verschärft worden, die denselben Betrieb treffen: einen Salon mit drei bis fünf Beschäftigten, einer Inhaberin, die selbst am Stuhl steht, und keiner Rechtsabteilung.
Jede einzelne ist für sich handhabbar. Zusammen sind sie der Grund, warum über die Hälfte der Handwerksbetriebe mehr als hundert Stunden im Jahr allein mit Bürokratie verbringt und 58 Prozent sagen, das mache die Selbständigkeit unattraktiv.
Dieser Beitrag ist die Übersicht: was gilt, bis wann, was es kostet, wenn es fehlt. Jeder Punkt hat einen eigenen Beitrag mit der ausführlichen Fassung.
Die Übersicht
| Pflicht | Seit / ab | Bußgeld bis | Wen es trifft |
|---|---|---|---|
| Kassenmeldung über ELSTER | Altgeräte: 31.07.2025 | 25.000 € | jeder mit elektronischer Kasse |
| Arbeitszeiterfassung | 2026 | 50.000 € | Betriebe mit Beschäftigten |
| NiSV-Zertifikat | 01.01.2026 | 50.000 € | Laser, IPL, HIFU, Kryo |
| E-Rechnung empfangen | 01.01.2025 | — | alle, auch Kleinunternehmer |
| TPO-Verbot in UV-Gelen | 01.09.2025 | — | Nagelstudios |
| Mindestlohn 13,90 € | 01.01.2026 | — | Betriebe mit Beschäftigten |
| TSE in der Kasse | 01.01.2020 | 25.000 € | jeder mit elektronischer Kasse |
1. Die Kasse muss dem Finanzamt gemeldet sein
Nicht die Umsätze — das Gerät. Art des Systems, Seriennummer, Anschaffungsdatum, die eingesetzte TSE, die Betriebsstätte. Ausschließlich über Mein ELSTER; eine Meldung auf Papier ist unwirksam.
Die Frist für alle Kassen, die vor Juli 2025 im Einsatz waren, lief am 31. Juli 2025 ab. Das ist die Pflicht, die im Feld am häufigsten fehlt, weil sie in der TSE-Diskussion untergegangen ist und niemand eine Aufforderung verschickt.
→ Kasse beim Finanzamt melden: die Frist, die fast alle verpasst haben
2. Arbeitszeiten müssen aufgezeichnet werden
Friseure, Barbershops, Kosmetik- und Nagelstudios gelten künftig ausdrücklich als Risikobranche. Der Zoll kontrolliert unangemeldet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren. Dazu kommen Sofortmeldung und Ausweismitführungspflicht.
Der Anlass war die Schwarzarbeit in einem Teil der Branche — bei einer Schwerpunktprüfung 2025 folgten auf 334 geprüfte Betriebe 194 Strafverfahren. Die Pflicht gilt für alle, auch für die Betriebe, die sich seit Jahren über den Wettbewerber beschweren.
→ Arbeitszeiterfassung im Salon: Was 2026 Pflicht wird
3. Für Laser und IPL zählt nur noch das echte Zertifikat
Seit dem 1. Januar 2026 reicht die Teilnahmebescheinigung eines Kurses nicht mehr. Wer Laser, IPL, HIFU oder Kryolipolyse anwendet, braucht den Nachweis einer akkreditierten Zertifizierungsstelle — und zwar jede Person einzeln, nicht das Studio.
Davon getrennt zu beurteilen ist der Arztvorbehalt: Tattooentfernung per Laser und das Unterspritzen mit Hyaluronsäure sind Kosmetikerinnen untersagt, unabhängig von jeder Fortbildung.
→ NiSV: Warum Ihre Teilnahmebescheinigung nichts mehr wert ist
4. E-Rechnungen müssen empfangen werden können
Seit dem 1. Januar 2025, ohne Übergangsfrist, auch für Kleinunternehmer. Gemeint ist nicht das Ausstellen, sondern das Empfangen und revisionssichere Archivieren strukturierter Rechnungen — XRechnung oder ZUGFeRD, kein PDF.
Ein Mail-Postfach ist kein Archiv. Für die meisten Salons ist das Belegportal des Steuerberaters der einfachste Weg.
→ E-Rechnung: Die Pflicht, die Sie schon haben, ohne eine zu schreiben
5. TPO ist aus den UV-Gelen verschwunden
Seit dem 1. September 2025 verboten, ohne Abverkaufsfrist. Restbestände dürfen weder verkauft noch angewendet werden und gehören in die Sondermüllentsorgung. Erkennbar an der INCI-Bezeichnung Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide.
→ TPO-Verbot: Als das Gel im Schrank zu Sondermüll wurde
6. Der Mindestlohn steigt zweimal
13,90 Euro ab Januar 2026, 14,60 Euro ab 2027, Minijob-Grenze bei 603 Euro. In einer Branche, in der Personal 55 bis 60 Prozent der Kosten trägt und die Modellkalkulation bei sieben Prozent Gewinn landet, verschiebt das die Rechnung spürbar.
→ Mindestlohn 13,90 €: Was der Stuhl jetzt pro Stunde bringen muss
In welcher Reihenfolge abarbeiten
Nach Risiko sortiert, nicht nach Aufwand:
- Kassenmeldung nachholen. Die Frist ist abgelaufen, der Verstoß läuft weiter, und die Meldung selbst dauert überschaubar lange.
- Arbeitszeiterfassung einrichten. Unangekündigte Kontrollen lassen sich nicht terminieren; wer erst am Prüfungstag anfängt, hat keine Historie.
- NiSV-Nachweise prüfen, falls Sie Geräte betreiben. Ohne gültiges Zertifikat darf die Person das Gerät nicht bedienen.
- Eingangsrechnungen klären. Ein Gespräch mit dem Steuerberater, dann ist es geregelt.
- TSE-Status verifizieren, falls nie jemand hingeschaut hat.
Was davon eine Software abnimmt — und was nicht
Damit die Erwartung stimmt, hier die ehrliche Zuordnung für Terminz:
| Pflicht | Terminz |
|---|---|
| Arbeitszeiterfassung | Kommen/Gehen über das eigene Handy, Monatsbericht, Freigabe durch die Leitung — in beiden Tarifen |
| TSE in der Kasse | zertifizierte Cloud-TSE, im Tarif Komplett Kasse |
| Datenexport für die Prüfung | DATEV-Export, Kassenbuch, Tagesabschluss (Komplett Kasse) |
| Kassenmeldung an ELSTER | die Daten liegen vor, die Meldung erzeugt und übermittelt Terminz nicht |
| NiSV-Behandlungsdokumentation | nicht vorhanden |
| E-Rechnung empfangen/archivieren | nicht vorhanden |
| Lohnabrechnung, Sofortmeldung | Sache des Lohnbüros |
| Mindestlohn, Personalkosten | kann keine Software lösen |
Zwei Punkte sind es also, bei denen die Software den Unterschied macht: die Arbeitszeit und die Kasse. Bei den übrigen hilft dieser Beitrag, und mehr behaupten wir nicht.
Häufige Fragen
Welche neuen Pflichten gelten 2026 für Friseursalons? Arbeitszeiterfassung mit verschärfter Kontrolle, der Mindestlohn von 13,90 Euro und — bei Geräten mit nichtionisierender Strahlung — das NiSV-Zertifikat. Weiter gelten die Kassenmeldepflicht und die TSE-Pflicht aus den Vorjahren.
Was ist die höchste Strafe, die droht? Bis zu 50.000 Euro bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflichten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und bei der NiSV. Bei Kassenverstößen bis zu 25.000 Euro.
Gelten die Pflichten auch für Einzelunternehmer ohne Angestellte? Teilweise. Kassenmeldung, TSE und E-Rechnungsempfang gelten unabhängig von der Betriebsgröße. Die Arbeitszeiterfassung bezieht sich auf Beschäftigte.
Sind Kleinunternehmer ausgenommen? Nein. Weder bei der Kassenmeldung noch beim Empfang von E-Rechnungen spielt die Kleinunternehmerregelung eine Rolle.
Womit fange ich an? Mit der Kassenmeldung, weil die Frist bereits abgelaufen ist, und mit der Arbeitszeiterfassung, weil Kontrollen unangekündigt kommen.
Kann eine Buchungssoftware das alles erledigen? Nein. Sie deckt die Arbeitszeiterfassung und — mit Kassenfunktion — die TSE und den Prüfungsexport ab. Kassenmeldung, NiSV-Dokumentation, E-Rechnung und Lohnabrechnung liegen außerhalb.
Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Rechtsrahmen wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Zweifeln im Einzelfall fragen Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihren Anwalt.